TÜV – was bedeutet das eigentlich?

 

Die Marke „TÜV“ ist eine geschützte Marke von hohem Bekanntheitsgrad und steht für „Technischer Überwachungsverein“ oder „Technische Überwachungsvereinigung“. Es handelt sich um eine Prüforganisation, die in Deutschland und einigen anderen Ländern tätig ist. Der TÜV ist dafür verantwortlich, die Sicherheit und Zuverlässigkeit von verschiedenen technischen Einrichtungen, Produkten und Dienstleistungen zu überwachen und zu gewährleisten.

In Deutschland ist der TÜV überwiegend in den drei großen Holdings aufgeteilt, die jeweils in bestimmten Bereichen tätig sind, zum Beispiel:

  1. TÜV Süd AG: Diese ist ein international tätiges Dienstleistungsunternehmen mit Sitz in München und unter anderem für die Prüfung von Fahrzeugen und die Ausstellung von TÜV-Plaketten verantwortlich. Wenn ein Auto in Deutschland als verkehrssicher gelten soll, muss es regelmäßig eine TÜV-Prüfung bestehen.
  2. TÜV Nord AG: Hier sind die Hautaufgaben Prüfungen, Zertifizierungen, Ingenieurwesen, Inspektionen und Beratung. Die Themen der Geschäftsbereiche befassen sich mit Digitalisierung, erneuerbaren Energien, Luft- und Raumfahrt, Nachhaltigkeit, Mobilität, Industrie, Bildung und Personal.
  3. TÜV Rheinland AG: Dieser TÜV hat seinen Sitz in Köln und ist die am stärksten international ausgerichtete der drei im Wettbewerb stehenden TÜV-Unternehmensgruppen in Deutschland. Sie führt ebenfalls Fahrzeugprüfungen durch und ist in verschiedenen technischen und industriellen Prüfungen aktiv.

Die genauen Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen TÜV-Organisationen können variieren, aber ihr Hauptziel ist es immer, die Sicherheit und Qualität von technischen Aspekten des täglichen Lebens zu gewährleisten. Dies kann von der Prüfung von Autos über die Zertifizierung von Produkten bis zur Sicherheitsüberwachung von Industrieanlagen reichen. Der TÜV spielt somit eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung der Sicherheit und Qualität in vielen Lebensbereichen.

TÜV beim Auto – was bedeutet das?

Neuwägen müssen nach drei Jahren zur Haupt- und Abgasuntersuchung, danach wechselt das Prüfintervall in den zwei Jahres Rhythmus. Die Hauptuntersuchung (HU) ist seit dem 01. Dezember 1951 vorgeschrieben und stellt die „Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit“ der Fahrzeuge sicher. Somit darf kein verkehrsuntaugliches oder nicht vorschriftsgemäßes Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen.

Die HU bedeutet umgangssprachlich „TÜV“, weil der Technische Überwachungsverein TÜV früher das Monopol für die Untersuchung hatte. Inzwischen dürfen auch andere technische Prüfstellen und amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen wie zum Beispiel die DEKRA, GTÜ oder KÜS die HU durchführen.

Der Fahrzeughalter ist für die fristgerechte Vorführung zur HU verantwortlich, die Kosten von ca. 65 EURO trägt er ebenfalls. Der Untersuchungsbericht wird nach eingehender Prüfung ausgestellt und wenn keine wesentlichen Mängel festgestellt werden, erhält der Fahrzeugschein den Prüfstempel und ein Namenszeichen, ebenso wird die Prüfplakette am hinteren Kfz-Kennzeichen angebracht. Diese zeigt Jahr und Monat der nächsten fälligen HU.

Sollte das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher sein, wird die Prüfplakette entfernt und man darf mit diesem Fahrzeug nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.

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