Privater Autokauf – was muss man beachten?

 

Wer sich dazu entscheidet, ein Auto von Privat zu kaufen, sollte dabei einiges beachten.
Im Gegensatz zum gewerblichen Händler haben private Verkäufer das Recht, einen Haftungsausschluss in den Vertrag aufnehmen. Das bedeutet, wenn man nach dem Kauf Schäden oder Defekte am, bzw. im Auto entdeckt, Haftet der Verkäufer nicht mehr.
Darum ist es wichtig, dass alle mündlichen Vereinbarungen auch im Vertrag festgehalten wurden. Man sollte außerdem auch alle schon vorhandenen Mängel in den Vertrag aufnehmen und prüfen, ob alle extras im Kaufpreis enthalten sind.

Am besten, man begutachtet das Auto ganz genau. Viele Verkäufer haben auch kein Problem damit, wenn man bei der Probefahrt zur Dekra oder sonstigen unabhängigen „Prüfern“ zu fahren, um das Auto kurz durchchecken zu lassen. Das sollte man dann machen, wenn auch nur die geringsten Zweifel aufkommen dass der Verkäufer alle Mängel offen gelegt hat.

Es gilt also: Bei Privatkauf immer sorgfältig die Augen aufhalten!

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