Wer mit dem Smartphone am Steuer hantiert, ist vom Verkehr abgelenkt – und das kann tödlich enden, auch für andere! Schon eine Sekunde ohne Blick auf die Straße bei 100 km/h bedeutet knapp 30 Meter „Blindflug“. Das Risiko kennen alle Autofahrer, dennoch greifen viele von ihnen immer wieder hinterm Steuer sitzend zum Smartphone.
Unfallstatistiken belegen das. Um diesen Trend zu stoppen, gab es in Rheinland-Pfalz im Jahr 2022 ein Pilotprojekt, bei dem ein Handy-Blitzer zum Einsatz kam, die sogenannte Monocam.
Wir erklären Ihnen, wie das System funktioniert und welche Bußgelde bei Verstößen gegen das Handy-Verbot drohen.
Bei der MonoCam handelt es sich um einen sogenannten Handy-Blitzer, der Verstöße mit dem Handy am Steuer erfasst und entsprechend speichert. Durch einen Pilotversuch 2022 in Rheinland-Pfalz und ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Trier wurde die MonoCam in der Öffentlichkeit bekannt. Der Pilotversuch beschränkte sich auf die Städte Mainz sowie Trier und wurde nicht flächendeckend durchgeführt.
Dieses Projekt wurde in Zusammenarbeit mit der niederländischen Polizei realisiert. Im Nachbarland werden die „Smartphone-Blitzer“ nämlich schon seit einiger Zeit eingesetzt und haben zu einer Reduzierung der Unfallzahlen geführt.
Um Handysünder zu erwischen, wird die Monocam auf einer Brücke platziert. Sie fertigt Aufnahmen in die vorbeifahrenden Fahrzeuge an. Das aufgezeichnete Bildmaterial wird dann von einer Künstlichen Intelligenz (KI) automatisch ausgewertet.
Stellt die KI fest, dass der Fahrer etwas in der Hand hält, was ein Handy sein könnte, erfolgt eine Speicherung der Aufnahme. Alle anderen Aufzeichnungen werden umgehend gelöscht. Im Anschluss werden die Aufnahmen der Monocam von der Polizei ausgewertet.
Stellt diese dann tatsächlich fest, dass die Ordnungswidrigkeit Handy am Steuer vorliegt, so leitet Sie das Beweismittel an die zuständige Bußgeldstelle weiter, welche einen Bußgeldbescheid erstellt und dem Fahrer postalisch übermittelt.
Das Modellprojekt zur Monocam hat zur Erstellung einiger Bußgeldbescheide geführt. Die Betroffenen wurden dabei erwischt, wie Sie während der Fahrt das Handy mit der Hand bedient haben.
Drei Handysünder sind allerdings vor Gericht gegen die Sanktionen, welche gegen Sie ausgesprochen wurden, vorgegangen. Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Trier stand vor allem die Frage im Raum, ob die Aufzeichnung durch die Monocam datenschutzrechtlich im Rahmen der Gesetze sei.
Das ist laut Ansicht der Richter nicht der Fall, es fehle an einer rechtlichen Grundlage für einen flächendeckenden Einsatz der Mobiltelefon-Blitzer. Allerdings hat diese keine Auswirkungen auf Bußgeldbescheide, welche im Rahmen des Modellprojekts erstellt wurden.
Verkehrsteilnehmer wurden durch Schilder auf den Einsatz der Monocam hingewiesen. Daher ist das Gericht nach seinem Urteil der Auffassung, dass die Aufnahmen auch als Beweismittel im Bußgeldverfahren verwertet werden dürfen.
Solange es keine Rechtsgrundlage für den Einsatz von Handy-Blitzern gibt, bleibt der Einsatz des Monocam-Systems umstritten. Mit weiteren Klagen ist zu rechnen.
Rheinland-Pfalz arbeitet deshalb an einer Gesetzesänderung. Sobald diese durchgesetzt ist, dürfte es zu einem vermehrten Einsatz von Mococam-Blitzern kommen. Im Auto bzw. während der Fahrt sollte das Smartphone dann besser unbeachtet bleiben. Ob weitere Bundesländer nachziehen, wird sich zeigen.
Eine Handynutzung während der Fahrt ist eine große Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer. Der Fahrzeugführer kann sich in diesem Moment nicht mehr voll und ganz auf den Verkehr konzentrieren, was zu Unfällen führen kann.
Daher ist es laut Straßenverkehrsordnung (StVO) auch verboten, ein Mobiltelefon zu nutzen, wenn es zur Nutzung mit der Hand aufgenommen werden muss. Das Telefonieren über eine Freisprecheinrichtung mit Sprachsteuerung ist hingegen nicht untersagt.
Als Strafe bei Handynutzung am Steuer drohen 100 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sind es 150 Euro, bei Sachbeschädigung sogar 200 Euro sowie jeweils zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Was viele nicht wissen: Bei eingeschaltetem Motor ist der Griff zum Smartphone sogar in einem stehenden Auto am Straßenrand verboten. „Während des laufenden oder nur mit Start-Stopp-Automatik ausgeschalteten Motors dürfen Fahrzeugführer sämtliche elektronischen Geräte nicht in der Hand halten oder im Fahrzeug verbaute Geräte so lange betrachten oder bedienen, dass es zu längerer Blickzuwendung zum Gerät kommt“, weiß Verkehrsrechtsanwalt Uwe Lenhart aus Frankfurt am Main.
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