Seit Langem überschreitet die bayerische Landeshauptstadt die seit 2010 geltenden Jahresgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2). Dies führte zu einer Verschlechterung der Luftqualität im Münchener Stadtgebiet, was Umweltverbände auf den Plan rief. Sie klagten und bekamen Recht. Dies setzte den Stadtrat unter Zugzwang und er entwickelte einen ambitionierten Plan zur Verbesserung der Luftqualität im städtischen Raum. Als größte Quelle von Stickstoffoxiden gilt gemeinhin die weite Verbreitung des Dieselmotors.
Mit dem 01. Februar 2023 trat deshalb die erste Stufe eines Dieselfahrverbots in Kraft. Die bayerische Landeshauptstadt verbietet fortan das Befahren der um den Mittleren Ring erweiterten Umweltzone für alle Dieselfahrzeuge mit Dieselabgasnorm EURO 4/IV und schlechter.
Hiervon ausgenommen sind jedoch generell alle Anwohner des Gebietes und Lieferverkehr, sowie die Einsatzfahrzeuge der Polizei und der Feuerwehr, darüber hinaus Krankenwagen. Sondergenehmigungen für Handwerker mit einem Handwerkerparkausweis, Menschen mit Behinderungen und pflegerische Dienste können ebenfalls beantragt werden.
Sollte das Dieselfahrverbot der Stufe 1 nicht die erhoffte Entlastung beim Schadstoffanteil in der Luft bringen, tritt zum 01. Oktober 2023 Stufe 2 in Kraft. Diese betrifft dann neben den bisher untersagten Dieselfahrzeugen auch alle Fahrzeuge der EURO 5/V-Norm.
Die Ausnahmen der Stufe 1 bleiben auch für die Stufe 2 bestehen.
Wenn auch dies nicht zur Einhaltung der seit 2010 geltenden Stickstoff-Jahresgrenzwerte führt, kommt es ganz hart. Am 01.04.2024 tritt Stufe 3 in Kraft: Die generellen Ausnahmen der ersten Stufe werden gestrichen: Anwohner und Lieferverkehr bleiben auf der Strecke und dürfen die Umweltzone und den Mittleren Ring nicht mehr befahren.
Da stellt sich einem natürlich sofort die Frage: Wie kann ich damit umgehen? Ist ein sofortiger Verkauf meines Diesels notwendig?
Eines ist sicher: Für alle Diesel mit der Schadstoffnorm EURO 4/IV (Erstzulassung des Fahrzeugs vor 01.01.2011) oder schlechter sieht es düster aus – Sie sind vom Umweltzone und des Mittleren Rings dauerhaft ausgeschlossen.
Für alle Fahrzeuge der Dieselabgasnorm EURO 5/V gilt: Es ist und bleibt ein Risiko, bei seinem alten Diesel zu verharren und darauf zu hoffen, dass alle Grenzwerte bereits mit Stufe 1 eingehalten werden. Sollte dies nicht passieren, so ist das Verbot dieser Fahrzeuge im Bereich der Umweltzone (+ Mittlerer Ring) unausweichlich.
Um auf Nummer sicher zu gehen, bleibt einem nur eines: Seinen alten Diesel einzumotten und durch ein neueres Modell zu ersetzen, welches vom Fahrverbot nicht betroffen ist. Oder auf eine andere Antriebsart (Benziner, Elektroauto) umzusteigen.
Da die Lösung eines Dieselankaufs durch einen seriösen Anbieter in Allgemeinheit einen großen Anklang findet, sinkt die Nachfrage nach Dieselfahrzeugen der Dieselabgasnormen EURO 3/III, EURO 4/IV und Euro 5/V von Woche zu Woche. Also ist schnelles Handeln gefragt, wenn man am Ende nicht mit einem entwerteten Altfahrzeug dastehen möchte.
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